Sicheres Bauen

Hausbau preiswert und ohne RisikoWenn die Verträge erst unter Dach und Fach sind, erweisen sich bei den schwarzen Schafen der Baubranche die blumigen Versprechungen schnell zu Luftblasen. Wir müssen auf die Gefahren beim Hausbau hier sicher nicht näher eingehen. In den Medien wird darüber oft genug berichtet und wahrscheinlich hörten, lasen oder sahen Sie das alles schon einmal.
Damit aus Versprechungen auch zuverlässige Zusagen werden, benötigen Sie einen verbraucherorientierten Bauvertrag, in welchem auch eine ausführliche Baubeschreibung Bestandteil ist. Deshalb sind unsere Bauverträge anwaltlich geprüft und enthalten eine auf Ihr Bauvorhaben bezogene Leistungsbeschreibung.
Sämtliche Absprachen, Zusagen und individuellen Vereinbarungen werden bei uns protokolliert. Da dieses Beratungsprotokoll Bestandteil des Vertrages wird, sind Missverständnisse ausgeschlossen.

Folgende Punkte sind bei unseren Bauverträgen selbstverständlich:

Bauen mit Festpreis

Bei Bauverträgen ohne Festpreisgarantie können die vereinbarten Preise um bis zu 30% überschritten werden. Allerdings ist die Verlässlichkeit der Preisvereinbarung beim Hausbau für das Finanzierungskonzept von großer Bedeutung. Die Festpreisgarantie ist eine Preisbindung für die vereinbarten Bauleistungen für einen festgelegten Zeitraum. Eine Festpreisgarantie gewährleistet also, dass Ihr Bauvorhaben auch tatsächlich zum im Bauvertrag vereinbarten Preis fertig gestellt wird. Sie sollten also auch darauf achten, dass in der Baubeschreibung alle Leistungen enthalten sind, weil nur für diese die Festpreisvereinbarung gilt. Auch hier wird deutlich, wie wichtig eine vernünftige und vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung ist.

Garantierte Bauzeit

Im Rahmen der Bauzeitgarantie wird die Hausübergabe relativ genau festgelegt und so haben Sie Planungssicherheit. In der Regel ist Ihr schlüsselfertiges Wunschhaus mit Bodenplatte nach maximal 6 Monaten fertig, denn unsere Baupartner haben einen seit Jahren erprobten Bauablauf. Dadurch sind alle Arbeiten optimal aufeinander abgestimmt und laufen reibungslos zusammen.
Bei verschuldetem Bauverzug des Bauunternehmers erhalten Sie Schadenersatz.

Gewährleistung mit Bürgschaft

Die Gewährleistung (Mängelhaftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber) beginnt mit der Abnahme der Bauleistung und beträgt 5 Jahre. Innerhalb der Gewährleistungsfrist haftet der Bauunternehmer für Mängel. Wird der Bauunternehmer jedoch während der Gewährleistungsfrist insolvent, nutzen Ihnen die Gewährleistungsansprüche nicht mehr viel, weil Sie diese nicht mehr durchsetzen können. Dieses Risiko sichert der Gewähleistungseinbehalt ab, den der Bauunternehmer durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen kann.

Zahlung nach Baufortschritt

Es ist üblich, dass Bauherren ihr Eigenheim während der Bauzeit in Raten zahlen. Problematisch wird dies jedoch, wenn diese Teilzahlungen dazu führen, dass Sie sich mit Ihren Zahlungen in Vorleistung befinden. In unseren Zahlungsplänen werden deshalb die Teilzahlungen grundsätzlich nach Fertigstellung eines Bauabschnitts fällig, sind also nur abhängig vom Baufortschritt. Unsere Bauunternehmen schicken Ihnen also erst eine Rechnung, wenn die entsprechende Bauleistung erledigt und auch abgenommen ist. Somit entsprechen Ihre Zahlungen auch dem Gegenwert der erbrachten Bauleistungen.

Fertigstellungsbürgschaft

Wenn das Bauunternehmen während der Bauzeit insolvent wird, drohen in den meisten Fällen Verluste. Auf Wunsch erhalten Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft obwohl wir bereits dieses Risiko durch einen fairen Zahlungsplan relativiert haben.

Bauabnahme durch TÜV

Die Bauqualität hat entscheidenden Einfluss auf den Wert einer Immobilie.

Beim Hausbau entstehen alljährlich Milliardenschäden durch vermeidbare Baumängel und Bauschäden. Die Ursachen dafür sind Facharbeitermangel, Preisdruck und immer kürzere Bauzeiten. Werden Mängel zu spät erkannt, kann die Mängelbeseitigung sehr teuer und langwierig werden. Es ist also äußerst sinnvoll, schon frühzeitig darauf zu achten, dass Mängel erkannt und beseitigt werden. Weil es beim Hausbau viele technische Vorschriften und Normen zu beachten und und vor allem richtig zu interpretieren gibt, empfehlen wir unseren Bauherren eine baubegleitende Qualitätssicherung durch den TÜV. Wir bieten dafür verschiedene Möglichkeiten von Bauabnahme mit TÜV-Sachverständigen bis hin zum baubegleitenden TÜV-Baucontrolling an. Ihr Bauberater erklärt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Qualitätssicherung und unterbreitet Ihnen gern entsprechende Angebote.


Das Versicherungspaket

Auf der Basis von Rahmenvereinbarungen können wir Ihnen auf Wunsch ein Versicherungspaket schnüren, welches die folgenden Versicherungen umfasst:

Bauwesenversicherung

Auch wenn Ihr Haus während des Bauens durch einen vom Bauunternehmen nicht zu vertretenden Umstand zerstört oder beschädigt wird, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Eine Bauwesen-Versicherung für Bauherren ersetzt die entstandenen Schäden, gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.Versichert sind unter anderem Schäden durch höhere Gewalt und Elementarereignisse, durch bislang unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, durch Konstruktions- und/oder Materialfehler aber auch Schäden durch Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit. Die Bauwesenversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes vor Schadenseintritt.

Bauherrenhaftpflichversicherung

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz während der Bauzeit für alle Schadenersatzansprüche, die mit dem Hausbau in Verbindung stehen.

Feuer-Rohbau-Versicherung

Die Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Brandschäden für das noch nicht fertig gestellte Gebäude vom Baubeginn bis hin zur Bezugsfertigkeit. In der Regel endet diese Versicherung nach maximal 12 Monaten. Mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes wird die Feuer-Rohbau-Versicherung oft in eine Gebäudeversicherung umgewandelt. Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden werden ab diesem Zeitpunkt eingeschlossen. Hierfür ist wichtig, dass der Termin der Bezugsfertigkeit unverzüglich dem Versicherer gemeldet wird, damit dieser den vollständigen Versicherungsschutz für das nun fertig gestellte Gebäude gewähren kann. Wer gleich beim Baubeginn eine Wohngebäuderversicherung abschließt, erhält in der Regel die Feuer-Rohbau-Versicherung kostenfrei.

Auf http://bauversicherung.bedarfsgerecht-versichert.de/ finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Versicherungen beim Hausbau.

Gern unterbreitet Ihnen unsere Versicherungspartner ein preiswertes Angebot für die beim Bauen notwendigen Versicherungen.